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Das Darlehen
Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten
Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet, ein vereinbartes Darlehensentgelt zu zahlen und bei Fälligkeit den
Betrag zurückzuerstatten.
Im Gegensatz zum Darlehen versteht man meist unter Kredit eine Verbindlichkeit, die nach ihrem Entstehen nicht nur getilgt, sondern unter
bestimmten Umständen auch erhöht werden kann. Darlehen und Kredite unterliegen in Deutschland aber den gleichen Gesetzesnormen.
Das Vertragsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist ein Schuldverhältnis auf Dauer. Wenn die Vertragsparteien für die
Rückerstattung keinen Zeitpunkt bestimmen, hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab. Falls die Parteien eine feste Laufzeit vereinbaren,
können beide den Darlehensvertrag vorzeitig einseitig nur in den gesetzlich geregelten oder vereinbarten Fällen kündigen oder einvernehmlich
aufheben.
Zur Sicherung eines Darlehens können Sicherheiten gestellt werden, wie z. B. Sicherungsübereignung von Sachen, Abtretung von
Forderungen und Grundschulden.
Der Effektivzins ist ein guter Kostenindikator bei der Suche nach preisgünstigen Darlehen. Es gibt gesetzliche Regelungen zur
Berechnung des Effektivzinses. Bei manchen Darlehenskonstruktionen ist die Anwendung vorgeschriebener Effektivzinsberechnungen
schwierig. Hier hilft die klassische Rentenrechnung.
Insbesondere bei Konsumentendarlehen zur Finanzierung von
Unterhaltungselektronik, Reisen und dergleichen sind Darlehen oft unwirtschaftlich, da die Zinssätze meist relativ hoch sind.
Die zunehmende Verschuldung vieler Haushalte ist häufig auf derartige Darlehen zurückzuführen.
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